Zufahrtsbewilligung Talgut-Zentrum

Die Fussgängerzone des Talgut-Zentrum ist mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt. Für Transporte muss eine spezielle Zufahrtsbewilligung beantragt werden.

Allgemeine Informationen

Die Anmeldung sollte 48 Stunden zum Voraus gemacht werden. Für Transporte am Montag und Dienstag muss die Anmeldung bis spätestens Freitag 12:00 erfolgen. Kürzere Anmeldungen ohne Gewähr.

Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge in der Einstellhalle abgestellt werden, die Zufahrt ins Fahrverbot wird nur in Ausnahmefällen gewährt.

Fahrzeuge dürfen nicht länger als notwendig im Fahrverbot parkiert werden. Für einen längeren Aufenthalt ist das Parkhaus zu benützen (EH Höhe 2.15 m).

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