Verkehrserleichterungen für Segways

Verkehrserleichterungen für Segways

Seit dem 1. Juni 2015 ist die Verkehrserleichterung für Segways in Kraft. Der Segway PT gilt offiziell als Motorfahrrad und kann von nun an auf sämtlichen Velo-Verkehrsflächen gefahren werden. Für uns besonders Interessant ist dabei das Befahren von Radwegen, Quartierstrassen und urbanen Abkürzungen. Auch das Befahren von Fahrverboten für Auto, Motorräder und Mofas ist mit dem Segway gestattet. Für die Kontrolle des Ruhenden Verkehrs ist das insgesamt ein grosser Vorteil für sicheres und effizientes Arbeiten.

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